1. Wie soll diese Petition funktionieren?


Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen.

Es gibt sehr viele freie Online-Petitionsplattformen, bei denen man eine Petition starten kann. Die bekannteste ist wohl change.org.
Der Haken an der ganzen Sache ist, daß diese Petitionen keine rechtliche Verbindlichkeit für den Deutschen Bundestag haben.

Um im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung zu landen, braucht man als Einstieg 50.000 Unterschriften innerhalb einer vierwöchigen Mitzeichnungsfrist.
Bei meinen Möglichkeiten, diese Petition in die Öffentlichkeit zu bringen ist es vollkommen aussichtslos, mit dieser Vorgehensweise etwas zu erreichen.

Deshalb gibt es nur den legitimen Weg, zunächst Unterschriften zu sammeln und dann die Petition einzureichen.

2. Rückblick

Leipziger Volkszeitung 26.05.2015
LVZ vom 26.05.2015.jpg (1.46MB)
Leipziger Volkszeitung 26.05.2015
LVZ vom 26.05.2015.jpg (1.46MB)



 

Sitzung des PetA des Deutschen Bundestages am 11. März 2013





2012 startete ich meine Petition an den Deutschen Bundestag zur Situation in der stationären und ambulanten Pflege.

Damals gab es noch ein gewisses mediales Interesse, welches ich gut nutzen konnte. Trotzdem hatte ich mich zunächst auch für das Sammeln von Unterschriften entschieden.

Bundesweit hatten sich bei dieser Petition so viele Menschen auf die Socken gemacht, daß ich zum Schluß 16 Aktenordner a 600 Blatt mit jeweils 10 Unterschriften, also insgesamt 96.000 Unterschriften nach Berlin schickte und damit auch die Petition einreichte. In der vierwöchigen Mitzeichnungsfrist kamen noch 14.000 Mitunterzeichner hinzu.

Die Leipziger Volkszeitung hat meine Mühen der Ebene sehr gut zusammengefasst. Die Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages können Sie, wenn Sie das interessiert, ebenfalls noch anhören. 

Das letztendliche Scheitern der Petition ist damit zu erklären, daß nach der öffentlichen Sitzung niemand wußte, daß der Entscheidungsspielraum des Petitonsausschusses im Prinzip grenzenlos ist. Das steht nirgends. Ich war darüber ebenso überrascht wie alle Mitunterzeichner. Wir konnten nicht mehr zusammenfinden.

Deshalb bleiben Sie bitte in Abständen bei dieser Webseite, um die aktuellen Mitzeichner und damit den Zeitpunkt der Einreichung der Petition nicht zu verpassen. Denn ab diesem Zeitpunkt könnte es unter Umständen notwendig werden eine angemessene Entscheidungsfrist durch Friedensketten und Mahnwachen in Berlin einzufordern.



3.  Das Ziel dieser Petition

Die „Demokratie fördern“ kann man am besten, indem man sie für sich in Anspruch nimmt.

Um der Bundesregierung zu zeigen, daß wir ein äußerst friedliebendes Volk sind, sollten es 500.000 schriftliche Mitzeichner schon werden. Das ist an und für sich auch wenig, aber mal ein Anfang. 

Es wäre dann das Fünffache an schriftlichen Mitzeichnern in Bezug auf meine erste Petition , also 90 Aktenordner.


4. Was haben Sie zu tun?

Laden Sie sich unter dem Punkt "Unterschriftenlisten" die Unterschriftenlisten runter und kommen in Friedensgespräche mit Ihren Mitmenschen. Schicken Sie mir die ausgefüllten Unterschriftenlisten per Post oder Mail zu.

Jugendliche ab 13 Jahren dürfen sich auch an der Petition beteiligen.

Falls Sie keinen Drucker haben, schreiben Sie mir bitte eine Mail mit Ihrer Adresse. Ich schicke Ihnen dann eine Unterschriftenliste zur Verwendung oder als Kopiervorlage zu. Falls Sie auch keine Mailadresse haben, schreiben Sie mir bitte.

Den aktuellen Stand unserer gemeinsamen Friedensarbeit sehen Sie auf der Seite  "Anzahl Mitzeichner tagesaktuell" In die Tabelle trage ich jeweils den aktuellen Stand der Mitzeichner ein.

Das Gästebuch dient für Informationen, Austausch und Fragen.